Palliativmedizin Weiterbildungen
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Ihre
Zusatzbezeichnung
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung Palliativmedizin für Ärzte
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin - Weiterbildungszeit: - 120 Stunden Fallseminare unter Supervision
- Basiskurs Palliativmedizin für Ärzt:innen (40 UE)
- Modul I Kommunikation (40h)
- Modul II Ethik und Recht (40h)
- Modul III komplexe Fallbeispiele der Teilnehmer:innen (40h)
- Die Absolvierung der Module I und II kann in flexibler Reihenfolge erfolgen. Der Beginn des Moduls III setzt die abgeschlossenen Module I und II voraus. Die Mindestzeit für den Besuch aller drei Module beträgt 6 Monate.