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Fortbildung der Fachkunde Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik
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Weiterbildung Fachkunde Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik
Radiologie Fortbildung
Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz:
Voraussetzungen zum Erwerb ab dem 31. Dezember 2018
- Teilnahme an einem 8-stündigen Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz, davon 4 Stunden theoretische Unterweisung, der praktische Teil der Kenntnisvermittlung erfolgt vor Ort durch einen Arzt mit dererforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz.Sie ist Voraussetzung für den Beginn des Sachkundeerwerbs und für den Besuch der Grund- und Spezialkurse
- Teilnahme an einem 24-stündigen Grundkurs und einem 20-stündigen Spezialkurs im Strahlenschutz (Diagnostik) (Nach § 47 Abs. 1 StrlSchV darf die Kursteilnahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.)
- Erwerb der Sachkunde. Die Sachkundezeit wird nachgewiesen durch ein Zeugnis, das die nachfolgend aufgeführten Kriterien berücksichtigensoll, sowie durch eine Sachkundeerwerbstabelle, in der die Zeiten und Zahlen monatlich von einemfachkundigen Arzt zu bestätigen sind. Die im Sachkundezeugnis und in der Sachkundeerwerbstabelle nachgewiesenenZeiträume richten sich nach dem beantragten Anwendungsgebiet (siehe Sachkundezeiten).
- Zusätzlich müssen für spezielle Anwendungsgebiete folgende Kurse nachgewiesen werden:
Fachkunde Computertomographie
Teilnahme an einem 8-stündigen Spezialkurs Computertomographie
Fachkunde für Interventionen
Teilnahme an einem 8-stündigen Spezialkurs Interventionsradiologie
Fachkunde Digitale Volumentomographie
Teilnahme an einem 8-stündigen Spezialkurs Digitale Volumentomographie
Fachkunde Knochendichtemessung
Sie ist in allen Anwendungsgebieten der Fachkunde enthalten. Die Teilnahme an einem 10-stündigen Kurs
Knochendichtemessung (Grund- und Spezialkurs sind nicht erforderlich) ist nur erforderlich, wenn ausschließlich
die Fachkunde Knochendichtemessung erworben werden soll. - Weiteres Anwendungsgebiet:
Strahlentherapieplanung
Spezialkurs im Strahlenschutz in der Teletherapie – Dauer (einschließlich Übungen) 28 Stunden, Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis des 24-stündigen Grundkurses im Strahlenschutz